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  1. Bundesparteitag
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S8: Unvereinbarkeitsrichtlinie

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Veranstaltung:9. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt:TOP 5 Anträge zur Änderung von Satzung und Ordnungen
Antragsteller*in:DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Status:Eingereicht
Eingereicht:26.08.2022, 16:01

Antragstext

    Präambel

      DEMOKRATIE IN BEWEGUNG steht für eine Politik der Weltoffenheit und Vielfalt.
      Rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, sexistische, anti-
      europäische, anti-soziale, gewaltvolle, terroristische, verfassungsfeindliche,
      behindertenfeindliche und totalitäre politische Positionen und Ziele sind nicht
      mit unseren Werten vereinbar. Eine Zusammenarbeit mit Organisationen und
      Personen, die solche Positionen vertreten oder Ziele verfolgen, ist für
      DEMOKRATIE IN BEWEGUNG daher ausgeschlossen.

        Verstöße gegen diese Unvereinbarkeitsregelung stellen parteischädigendes
        Verhalten dar und rechtfertigen ein Ausschlussverfahren aus DEMOKRATIE IN
        BEWEGUNG.

          Mitgliedschaft

            Eine Doppelmitgliedschaft bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und einer anderen Partei
            oder anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen ist grundsätzlich möglich.
            Mitglieder von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG können jedoch nicht gleichzeitig Mitglied
            bei einer Organisation sein, die sich gegen die Grundsätze der Partei, gegen
            die Menschenrechte oder gegen eine demokratische, pluralistische Gesellschaft
            richtet oder Ziele verfolgt, die gegen diese Grundsätze verstoßen.

              Darunter fallen insbesondere, aber nicht ausschließlich:

                PARTEIEN

                  • Alternative für Deutschland – AfD
                    • Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD
                      • Deutsche Mitte
                        • DIE RECHTE
                          • Pro-Parteien (pro NRW und pro Deutschland)
                            • Die Republikaner
                              • Der III. Weg
                                • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands – MLPD
                                  • Widerstand2020
                                    • dieBasis | Basisdemokratische Partei Deutschland
                                      • WiR2020
                                        • Wir2020

                                          ORGANISATIONEN

                                            • Burschenschaften, die im Dachverband Deutsche Burschenschaft organisiert
                                              sind
                                              • Identitäre Bewegung
                                                • Pro-Bewegung
                                                  • REBELL
                                                    • Nicht ohne uns
                                                    • S8-040
                                                    • Querdenken-Bewegung

                                                    Änderungsantrag S8-040

                                                    , gestellt von: Stefan Klepp
                                                    • Querdenken-Bewegung
                                                    • Antifa Bewegung

                                                      Die Mitgliedschaft in diesen Organisationen ist mit der Mitgliedschaft bei
                                                      DEMOKRATIE IN BEWEGUNG unvereinbar.

                                                        Gemäß § 5 (4) (d) der Satzung verhält sich parteischädigend, wer „einer
                                                        Organisation angehört oder eine solche fördert, deren Ziele nach dem sachlich
                                                        gerechtfertigten Verständnis der Partei die gleichzeitige Verfolgung der Ziele
                                                        und Grundsätze der Partei ausschließen, und dadurch die Glaubwürdigkeit und
                                                        Überzeugungskraft der Partei beeinträchtigt“. Dazu gehören insbesondere
                                                        auch die oben aufgeführten Organisationen.

                                                          Durchsetzung der Regeln in allen Angeboten des Bundes

                                                            Die Angebote der Bundespartei stehen nur Personen offen, die ebenfalls diese
                                                            Unvereinbarkeitsregelungen beachten (z.B. Mitarbeit in Themenkreisen,
                                                            Arbeitsgruppen, Teams, Marktplatz, Plenum, Veranstaltungen). Die jeweiligen
                                                            betreibenden Teams und Mitglieder sind angehalten, diese durchzusetzen und bei
                                                            Nicht-Einhalten das Hausrecht auszuüben und die betroffenen Personen vom
                                                            Angebot auszuschließen.

                                                              Zusammenarbeit mit Organisationen

                                                                Der Bundesverband von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG arbeitet mit den oben genannten
                                                                Organisationen nicht zusammen, um ihre Ziele nicht zu fördern und sich klar von
                                                                ihren Zielen zu distanzieren. Offizielle Vertreter*innen von DEMOKRATIE IN
                                                                BEWEGUNG, die mit diesen Organisationen zusammenarbeiten, beeinträchtigen
                                                                dadurch die Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft der Partei und verhalten
                                                                sich damit gemäß § 5 (4) (d) parteischädigend. Eine Zusammenarbeit
                                                                definieren wir wie folgt:

                                                                  • Kooperation bei der Erreichung politischer Ziele (z.B. gemeinsame
                                                                    Gesetzesinitiativen, gemeinsame Veranstaltungen, Bildung gemeinsamer
                                                                    Fraktionen, Zählgemeinschaften und Abgeordneten- oder Verordneten-Gruppen
                                                                    in Parlamenten und anderen Vertretungskörperschaften u.a.)
                                                                    • Folgen einer Einladung zu einer Veranstaltung oder Kampagne durch die
                                                                      Organisation
                                                                      • Teilnahme an einer Veranstaltung, bei der die Organisation
                                                                        Mitveranstaltende und/oder Einladende ist

                                                                        Nicht betroffen von diesem Ausschluss ist die Teilnahme an Veranstaltungen und
                                                                        Kampagnen von Dritten, insbesondere überparteilicher Bündnisse, zu denen eine
                                                                        ausgeschlossene Partei / Organisation ebenfalls als Teilnehmerin eingeladen ist.
                                                                        Die Entscheidung über eine Teilnahme an Veranstaltungen und Kampagnen, zu denen
                                                                        eine ausgeschlossenen Partei / Organisation eingeladen ist, trifft der
                                                                        Bundesvorstand.

                                                                          Bei Unsicherheit sollte die Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand besprochen
                                                                          werden. Bedenken über eine Zusammenarbeit können per E-Mail an
                                                                          bundesvorstand@bewegung.jetzt geschickt werden.

                                                                            Die Gliederungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sind aufgefordert, sich entsprechend
                                                                            zu verhalten.

                                                                              Zuständigkeit der Vorstände

                                                                                Gemäß § 5 (6) der Satzung sind die Vorstände für Ausschlussanträge gegen
                                                                                Mitglieder zuständig. Besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen diese
                                                                                Unvereinbarkeitsrichtlinie, so sollte dieser an einen zuständigen Vorstand
                                                                                herangetragen werden, damit er im Rahmen der satzungsgemäßen Verfahren
                                                                                geklärt werden kann.

                                                                                Änderungsanträge

                                                                                • S8-040 (Stefan Klepp, Eingereicht)

                                                                                Kommentare

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