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Veranstaltung:9. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt:TOP 5 Anträge zur Änderung von Satzung und Ordnungen
Antragsteller*in:DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Status:Eingereicht
Eingereicht:26.08.2022, 14:40

Antragstext

    (Hinweis: die Listennummerierungen nach Punkt 4 ignorieren, die Antragssoftware
    kann nicht mit verschiedenen Listennummerierungs-Typen korrekt umgehen sondern
    verwendet korrekt nur die nummerische Listennummerierung und die Punkt Listen)


    Die Mitgliedschaft bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG geht einher mit einem ethischen
    Bekenntnis zu den zentralen Werten der Partei, das von allen Personen abzugeben
    ist, die Mitglied bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG werden wollen.

      Wir streben an, die Politik wieder in den Dienst der Menschen zu stellen. Unsere
      unveräußerlichen Grundwerte sind: Gerechtigkeit, Demokratie, Mitbestimmung und
      Transparenz, Weltoffenheit und Vielfalt sowie Zukunftsorientierung und
      Nachhaltigkeit.

        Als Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gehe ich die Verpflichtung ein,

          1. dafür zu sorgen, dass die Beteiligung stets ungezwungen und freiwillig
            erfolgt und allen Personen gleichermaßen​ offen steht - unabhängig von
            Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Hautfarbe, Herkunft, Vermögen,
            Religionszugehörigkeit, Behinderung, etc. -​ die sich ebenfalls zu den
            zentralen Werten von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG bekennen.
            1. zu fordern und zu respektieren, dass jede vor oder nach den Wahlen mit
              irgendeiner anderen politischen Gruppierung getroffene Absprache
              demokratisch legitimiert werden muss, indem auf der jeweiligen
              territorialen Vertretungsebene eine Abstimmung unter den jeweiligen
              Mitgliedern und Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG stattfindet.
              1. zu fordern und zu respektieren, dass soweit mit ihrem Gewissen vereinbar,
                sich alle gewählten Amtsträger*innen bei Entscheidungen und Abstimmungen
                als Fürsprecher*innen dem offenen und demokratischen Prozess der Teilhabe
                unter den Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG unterordnen.
                1. die Partei als eine Plattform zu errichten, mit der gewährleistet wird,
                  dass Politik nicht mehr im Dienst privater Interessen steht, weshalb alle
                  gewählten Mandatsträger*innen im Europaparlament, dem Bundestag und den
                  Landesparlamenten und bezahlte interne Funktionsträger*innen in Vollzeit
                  Folgendes akzeptieren (wobei die Punkte a und c nicht auf Mandate
                  anzuwenden sind, die in Teilzeit ausgeübt werden):
                    1. die Verpflichtung, die Ausübung des Amtes oder Mandates in den
                      Mittelpunkt der eigenen Tätigkeit zu stellen.

                    2. die Verpflichtung, alle Nebeneinkünfte in ihrer exakten Höhe
                      offenzulegen.

                    3. die Verpflichtung, während der Ausübung des Amtes oder Mandates
                      keinerlei entgeltliche Nebentätigkeiten auszuüben bzw. solche, die
                      vor Antritt des Amtes oder Mandates bestanden, innerhalb einer Frist
                      von drei Monaten zu beenden bzw. für die Zeit der Amts- oder
                      Mandatsausübung ruhen zu lassen.

                    4. die Verpflichtung zu Transparenz und Rechenschaftspflicht während
                      ihrer Tätigkeit als Vertreter*in; dies bedeutet konkret
                      • eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Kontakte mit
                        Lobbyist*innen (d.h. Personen, die von Verbänden, Unternehmen
                        und Nichtregierungsorganisationen direkt, z.B. als Vorstände,
                        Geschäftsführende oder Mitarbeiter*innen oder indirekt, z.B.
                        über Agenturen oder Kanzleien, mit der Ansprache von
                        politischen Entscheidungsträger*innen beauftragt sind) mit
                        Nennung der Personen, Organisation, des Themas und Datums.

                      • eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Dienstreisen unter
                        Angaben des Grundes der Reise, auf wessen Einladung die Reise
                        erfolgt, wer die Kosten trägt und ob die Dienstreise mit
                        einer privaten Reise verbunden ist

                    5. die Verpflichtung, in den drei Jahren nach Beendigung der Aufgabe
                      als Vertreter*in keinerlei entgeltliche Tätigkeit in Unternehmen,
                      Verbänden oder anderen Organisationsformen der Interessenvertretung
                      zu übernehmen, die zu einem erheblichen Teil aus Lobbyarbeit
                      besteht.

                    6. die Verpflichtung, als Abgeordnete keinerlei Geldspenden anzunehmen
                      bzw. diese an die zuständige Parteiorganisation weiterzuleiten.
                      Geldwerte Leistungen müssen ab einem Wert von 500 Euro ebenfalls
                      über die Partei abgewickelt werden.

                    7. die Verpflichtung zu einer zeitlichen Befristung von zwei
                      Legislaturperioden (bei Mandaten) bzw. acht Jahren (bei internen
                      Funktionen), die in Ausnahmefällen bis zu einer Höchstdauer von
                      drei Legislaturperioden (bei Mandaten) bzw. 12 Jahren (bei internen
                      Funktionen) verlängert werden kann. Eine Ausnahme muss von der
                      betreffenden Person bei den Mitgliedern beantragt werden und ist
                      zugelassen, wenn mindestens 60% der Mitglieder der jeweiligen
                      Untergliederung (z.B. Wahlkreis) in einer Befragung der
                      Verlängerung zustimmen.

                    8. die Verpflichtung die Vergabe öffentlicher Aufträge an
                      Unternehmen, an denen das Mitglied der Partei oder seine
                      Angehörigen irgendein finanzielles Interesse haben könnten,
                      auszuschließen.
                    1. Darüber hinaus müssen alle Personen, die von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in ein
                      bestimmtes Amt in gleich welchem Organ der öffentlichen Verwaltung
                      entsandt werden, Folgendes akzeptieren:
                        1. angesichts der mit dem öffentlichen Amt einhergehenden
                          Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Inanspruchnahme jeglicher
                          Art von Sonderrechten vermieden wird, außer sie sind für die
                          Ausübung des Amtes notwendig.

                        2. keine überflüssigen Ausgaben aus öffentlichen Mitteln zu
                          tätigen, Reise- und Unterkunftskosten möglichst gering zu halten
                          und möglichst umweltschonend zu reisen. Wird wegen Reise,
                          Unterkunft oder Verpflegung eine Aufwandsentschädigung benötigt,
                          so darf diese nicht höher sein als der für Beamt*innen oder
                          sonstige Bedienstete gesetzlich festgelegte Satz bzw. bei
                          öffentlichen Unternehmen und gleichgestellten Einrichtungen nicht
                          höher als der Satz, der den dortigen Mitarbeiter*innen gemäß
                          Tarifvertrag zusteht.

                        3. sich bei der Erfüllung ihres Auftrags zu bemühen um eine
                          Beteiligung ihrer Mitarbeiter*innen, ihre Befähigung zur aktiven
                          Mitgestaltung und um Verbesserungen in der öffentlichen
                          Einrichtung, für die sie zuständig sind, indem sie die Übernahme
                          von Verantwortung fördern und den ihnen unterstellten Bediensteten
                          für die erfolgreiche Erledigung ihrer Aufgaben öffentlich
                          Anerkennung zollen. Sie verpflichten sich, die Leistungen der ihnen
                          unterstellten Bediensteten in möglichst objektiver Weise zu
                          beurteilen, jede Form der Diskriminierung zu bekämpfen und Mobbing
                          am Arbeitsplatz zu verfolgen. Sie bemühen sich um eine Verbesserung
                          des Arbeitsklimas, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und um
                          ein umweltbewusstes Verhalten.

                        4. sich um eine Kultur der Verbesserungen in einer öffentlichen
                          Verwaltung, die im Dienst der Bürger*innen steht, zu bemühen, den
                          Auftrag der Einrichtung, für die sie verantwortlich sind, an den
                          vorgesehenen Plänen und Programmen auszurichten und zu seiner
                          Erfüllung ethische und demokratische Werte zu verbreiten, wobei sie
                          allen Hinweisen oder Anzeichen von Betrug oder Korruption konsequent
                          nachgehen.

                        5. in den in ihrer Verantwortung liegenden Arbeitsbereichen ein
                          Verwaltungsklima und eine Verwaltungskultur der Transparenz, der
                          Rechenschaftspflicht und der offenen Tür für die Bürger*innen zu
                          schaffen bzw. zu ermöglichen und dabei autoritären und
                          undemokratischen Verhaltensweisen entgegenzutreten.

                        Ich bekenne mich aus freien Stücken zu dieser Verpflichtung, habe jeden
                        einzelnen der hier aufgeführten Punkte verstanden und trete für sie ein als
                        beste Gewähr für den Aufbau einer gerechteren Gesellschaft.

                          Ich erkenne an, dass Verstöße gegen diesen Ethik-Kodex als parteischädigendes
                          Verhalten und damit als Ausschlussgründe aus DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gewertet
                          werden.

                          Änderungsanträge

                          keine

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