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A3-001-2: Definition der innerparteilichen Aufgaben des Bundesvorstandes

Antrag: Definition der innerparteilichen Aufgaben des Bundesvorstandes
Antragsteller*in: Julia Altmeyer
Status:Eingereicht
Eingereicht: 18.09.2022, 20:34

Antragstext

Von Zeile 1 bis 37:

Der Bundesparteitag möge beschließen, dass der §8 der Satzung ("Der Bundesvorstand") um eine Beschreibung der innerparteilichen Aufgaben des Bundesvorstandes ergänzt wird. Als Text schlage ich folgendes vor:

(10) Innerparteiliche Aufgaben des Bundesvorstandes:

  1. Der Bundesvorstand oder ein von ihm einzusetzendes Strategie-Team definiert die Parteiziele für die kommende Legislaturperiode sowie die vorläufigen Pläne zu deren Umsetzung. Der Bundesvorstand kommuniziert diese auf dem Bundesparteitag, auf dem er (wieder-)gewählt werden soll, wo über sie im Rahmen der öffentlichen Diskussion abgestimmt wird. Die tatsächliche Umsetzung der Ziele ist ein Teil des Rechenschaftsberichts und soll auf dem nachfolgenden BPT evaluiert werden.

Der Bundesparteitag möge beschließen, dass der Bundesvorstand verpflichtet wird, Parteiziele für die kommende Legislaturperiode sowie die vorläufigen Pläne zu deren Umsetzung zu definieren oder hilfsweise ein von ihm einzusetzendes Strategieplanungsteam damit zu beauftragen.Der Bundesvorstand soll diese Ergebnisse auf dem Bundesparteitag, auf dem er (wieder-)gewählt werden soll kommunizieren, wo über sie im Rahmen der öffentlichen Diskussion abgestimmt wird. Die tatsächliche Umsetzung der Ziele ist ein Teil des Rechenschaftsberichts und soll auf dem nachfolgenden BPT evaluiert werden.




  1. Der Bundesvorstand kann der Unvereinbarkeitsliste per Beschluss weitere Organisationen hinzufügen und dies durch den folgenden Bundesparteitag bestätigen lassen.
  1. Die Parteimitgliedschaft wird beim Bundesvorstand in elektronischer oder schriftlicher Form beantragt. Der Bundesvorstand entscheidet über die Aufnahme innerhalb von vier Wochen nach bestätigtem Eingang des Aufnahmeantrags. Der Bundesvorstand entscheidet ebenso über Anträge eines Mitgliedes auf Zugehörigkeit zu einem Landesverband außerhalb des Wohnsitz-Bundeslandes. Sofern keine wichtigen Gründe entgegenstehen, sind diese Anträge zu bewilligen.
  1. Die Mitarbeit als Beweger*in muss beim Bundesvorstand unter Nennung von Namen und Postanschrift beantragt werden. Der Bundesvorstand entscheidet dann über Beginn und Ende der Mitarbeit.
  1. Der Bundesvorstand kann bei erheblichen Verstößen gegen die Satzungen und Ordnungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG, oder Handlungen, die dem Ansehen der Partei schaden, folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden und das Ruhen der Mitgliedsrechte für einen begrenzten Zeitraum, der 2 Jahre nicht übersteigen darf.
  1. Im Falle schwerer Verstöße seitens eines Mitgliedes gegen Satzung und Ordnungen der Partei, die durch Ordnungsmaßnahmen nicht ausreichend geahndet werden können, beantragt der Bundesvorstand beim zuständigen Schiedsgericht den Ausschluss des Mitgliedes.
  1. Der Bundesvorstand trifft Entscheidungen über Ordnungsmaßnahmen gegen Landesverbände, die gegen Satzung und Ordnungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstoßen.

Begründung

Die Einlassung von Sebastian Wiedemeier ist vollkommen korrekt, der Fehler lag in meiner Unkenntnis der korrekten Vorgehensweise. Eine Satzungsänderung hätte als Satzungsänderungsantrag formuliert werden müssen, wie ich jetzt weiß. Da außer dem ersten Absatz alle weiteren bereits Satzungsbestandteile sind und eine geänderte Beschlussfassung über diese Punkte gegenüber den bestehenden Satzungspunkten zu formalem Chaos führen würde möchte ich den Antrag auf diesen Punkt reduzieren.

Unterstützer*innen

keine

Änderungsanträge

keine

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