Veranstaltung: | 11. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Anträge zur Änderung von Satzung und Ordnungen |
Antragsteller*in: | Stefan Schneeloch, Dorothee John-Wickel, Tobias René Keisers |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.09.2024, 22:03 |
S12: Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundesparteitages von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Antragstext
Hiermit beantragt der
DiB NRW Landesvorstand,
Grafenberger Allee 177-187, 40237 Düsseldorf
die Änderung der o.g. Geschäftsordnung wie folgt:
Aktueller Stand:
1) Der Parteitag ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder
beschlussfähig.
Gewünschte Änderung:
1) Der Parteitag ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 10% aller
Parteimitglieder von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG auf dem Parteitag persönlich
anwesend sind. Stimmrechtsübertragungen werden hierbei nicht berücksichtigt.
Die Mitgliederversammlung / der Bundesparteitag
möge der gewünschten Änderung entsprechen.
Die Änderung soll sofort in Kraft treten.
Begründung
Es darf nicht sein, das einzelne Parteimitglieder oder Parteiorgane wie Vorstände oder Schiedsgerichte einfach Entscheidungen auf höchster Ebene, der Mitgliederversammlung, herbeiführen können und so die Partei quasi allein lenken könnten.
Änderungsanträge
- S12-015 (Tobias René Keisers, Eingereicht)
Kommentare
Guido Drehsen:
Der Antrag wurde leider falsch erfasst, es ist eigentlich ein Satzungsänderungsantrag zu S4 "Geschäftsordnung des Bundesparteitags"
Tobias René Keisers:
warum wir der denn da nicht angezeigt? Hab ihn extra unter Satzung verfasst.
Guido Drehsen:
du hättest S4 öffnen müssen und dann dort auf Änderungsantrag stellen klicken müssen.
Und dann hättest du dort deine Änderung formulieren sollen, so wie du es bei deinem Änderungsantrag zu deinem S12 dann ja auch gemacht hast.
Aber das lassen wir nun so, wir werden dies einfach als Änderungsantrag zu S4 betrachten.
Tobias René Keisers: